Motorrad mit Helmzwei Motorräder auf einer Wiese
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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1.  Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen oder in Verbindung stehen - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

     

  2. Ich erfülle die vom Veranstalter geforderten Voraussetzungen für die Teilnahme und bin grundsätzlich gesund. Evtl. entstehende Beeinträchtigungen oder Verletzungen während der Tour teile ich dem verantwortlichen Instruktor sofort mit. Es obliegt ausschließlich mir selbst festzustellen, ob meine individuellen Fähigkeiten und mein können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen. Die Veranstalter und die Tourguides trifft keine Verpflichtung, meine Fähigkeiten und mein Können festzustellen und zu überprüfen.

     

  3. Ich verpflichte mich zu meiner eigenen Sicherheit, während der gesamten Tour die vom Veranstalter vorgeschriebene Schutzausrüstung insbesondere Helm, Motorradbekleidung und Protektoren zutragen. Ich erkenne die Autorität des Veranstalters und seiner Beauftragen in allen den Trainingsablauf betreffenden und sicherheitsrelevanten Fragen an.

     

  4. Trainingsrücktritt: Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Er muss dies jedoch schriftlich tun. Der Rücktritt wird an diesem Tage wirksam, an dem die Rücktrittmeldung beim V eingeht. Bei Rücktritt durch den Kundengelten folgende Stornosätze: bis 14 Tage 90% Erstattung, ab 13 Tage vor dem Training ist der Gesamte Betrag zu zahlen. Bei Nichtantritt der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag der Veranstaltung einbehalten. Dies gilt ebenso für Enduro Touren. Eine Tourstornierung wird nicht akzeptiert, wenn das Einreiseland mir die Einreise verbietet, weil ich zuvor mich in einem Risiko Drittland aufgehalten habe. Bsp: Solltest du in den letzten 14 Tagen in Rumänien gewesen sein, ist es dir für 14 Tage nicht erlaubt nach Italien einzureisen. (Stand 18.11.2020)

     

  5. Bei jeder Veranstaltung existiert eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Sollte dies nicht erreicht werden, so kann das Training oder die Tour vom Veranstalter abgesagt oder verschoben werden.

     

  6. Der Teilnehmer stimmt zu, dass Bild, sowie Video und Tonmaterial für Werbezwecke verwendet werden dürfen